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Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst

Sprechzeiten während der Dienstzeit:

Montag bis Donnerstag

  9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

  9.00 Uhr bis 11.30 Uhr


 

Sprechzeiten in Beratungshilfeangelegenheiten am Dienstag in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr und Donnerstag in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 11.00 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine vorab telefonisch mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in.

Gesprächstermine sind auch außerhalb der oben genannten Sprechzeiten möglich.

Bereitschaftsdienst

Es besteht ein überörtlicher Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Rottweil als Rufbereitschaft. In dringenden Eilfällen, die eine sofortige Tätigkeit des Gerichtes erfordern, können sie sich an das Polizeirevier Oberndorf oder an die Polizeidirektion Rottweil wenden, die den Bereitschaftsdienst verständigt.

 

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