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Herzlich willkommen auf der Internetseite
des Amtsgerichts Oberndorf am Neckar



Anschrift:

Amtsgericht Oberndorf am Neckar Mauserstraße 28 + 38
Zentraler Briefkasten: Mauserstraße 28
78727 Oberndorf am Neckar

Telefon: 07423/815-253
Faxnummer allgemein: 07423/815-166
Faxnummer der Nachlass- und Betreuungsabteilung: 07423/815-371

 

Elektronische Kommunikation mit dem Amtsgericht:

De-Mail-Postfach

Beim Versand über eine absenderbestätigte De-Mail können Sie auf eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) verzichten.

Weitere Informationen zu De-Mail finden Sie hier unter De-Mail.
Wichtig: Um mit den Gerichten kommunizieren können, muss Ihr De-Mail-Postfach in der Lage sein, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Bitte wählen Sie bei Ihrem Dienste-Anbieter bei der Einrichtung des Postfachs die entsprechende Option.

De-E-Mail-Adresse: AG-Oberndorf@egvp.de-mail.de

E-Mail (nicht formwirksam!): poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr


Freie Stellen beim Amtsgericht Oberndorf a.N. finden Sie hier: Freie Stellen.



Gewaltschutzanträge:

Gewaltschutzanträge sollen schriftlich eingereicht werden. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und senden uns diesen unterschrieben zurück. Sie können den Antrag auch in den Postkasten neben der Haupteingangstüre einwerfen.

Gewaltschutzantrag - Fragebogen AG Oberndorf.


Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher:

Bitte kontaktieren Sie den/die Gerichtsvollzieher/in vorab telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Amtsgericht, Abteilungen-Serviceeinheiten.

+++ WICHTIGER HINWEIS +++

Derzeit geben sich Telefonbetrüger als Gerichtsvollzieher aus. Sie rufen Bürgerinnen und Bürger an und fordern zur Zahlung auf. Die Zahlungen sollen in bar geleistet werden. Es könnte sein, dass durch technische Tricks die Telefonnummer des Amtsgerichts oder des Gerichtsvollziehers auf dem Display erscheint. Die Anrufer werden ermuntert, beim Amtsgericht anzurufen und sich zu erkundigen, ob ein Gerichtsvollzieher mit diesem Namen tatsächlich hier arbeitet. 

Die für das Amtsgericht Oberndorf a.N. tätigen Gerichtsvollzieher führen keine telefonischen Vollstreckungsmaßnahmen durch. 


Verhaltenstipps:

Geben Sie niemals vertrauliche Informationen an Unbekannte am Telefon weiter, auch wenn diese behaupten, Mitarbeiter offizieller Stellen zu sein. 

Gerichtsvollzieher nehmen den ersten Kontakt mit Ihnen immer schriftlich oder persönlich auf. Im persönlichen Kontakt können Sie sich mit einem Dienstausweis ausweisen. 

Sie können das Amtsgericht Oberndorf a.N. unter der Telefonnummer 07423/815-253 bzw. -246 kontaktieren und Ihr Anliegen ausführlich schildern. Bitte fragen Sie nicht nur, ob ein bestimmter Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht arbeitet! (Dies ist Teil der Betrugsmasche! – siehe oben). Wir werden den zuständigen Gerichtsvollzieher in jedem Fall bitten, Sie zurück zu rufen.


Nachlass- und Betreuungsabteilung:

Einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers*einer Betreuerin finden Sie hier unter Antrag auf Bestellung.

Lesen Sie weitere Informationen zu den Nachlasssachen hier: Informationen.

Dort finden Sie auch Formulare zur Vorbereitung einer Erbausschlagung und zur Beantragung eines Erbscheins.



Beurkundungen werden seit dem 01.01.2018 durch freiberuflich tätige Notare vorgenommen.

Wo befindet sich Ihre Urkunde?

Handelt es sich bei Ihrem Verfahren um einen schon länger offenen Vorgang oder benötigen Sie von einem bereits länger abgeschlossenen Verfahren z.B. eine Abschrift, so können Sie unter www.notariatsreform.de ermitteln, wo sich Ihre Urkunde befindet und wer wo für die weitere Bearbeitung zuständig ist.

Unter www.notar.de können Sie nach einem bestimmten Notar (in Ihrer Nähe) suchen.  



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Wichtiger Hinweis:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, beim Amtsgericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

 

Hilfetelefon für Frauen   siehe auch: www.hilfetelefon.de

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